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by kerner1000
Du vermietest eine Wohnung über Airbnb, Booking.com, oder ähnliche Portale?
Du möchtest nicht selbst putzen, sondern eine Reinigungskraft dafür bezahlen?
Du möchtest die Reinigungskraft nicht schwarz beschäftigen, sondern melden?
Im Gegensatz zu einer Reinigungskraft im eigenen Haushalt handelt es sich in diesem Fall um einen gewerblichen Minijob. Das macht das Melden leider etwas umfangreicher. Hier eine kleine Checkliste, was konkret gemacht werden muss:
Es muss eine Betriebsnummer beantragt werden.
Die Checkliste - Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte muss von der Reinigungskraft ausgefüllt werden.
Es wird ein Arbeitsvertrag benötigt. hier git es ein Muster dazu (Muster - Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte).
Die Daten werden schließlich über das Online-Portal sv.net
übermittelt.
Hier muss man sich einmalig registrieren. Bei Firmenname einfach den Namen eintragen, beispielsweise Max Mustermann.
Dann müssen zwei Formulare ausgefüllt und abgesendet werden:
98000006
eingetragen werden.109
ausgewählt.54101
eingetragen.2
.1
, RV: 5
, AV: 0
, PV: 0
.01.08.2017
und 31.08.2017
.Es wird eine Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft benötigt. Diese kann online beantragt werden.
Einzelunternehmen
. Das trifft dann zu, wenn beim Gewerbeamt kein Gewerbe oder eine GbR eingetragen wurde (siehe dazu auch hier).Vermietung und Verpachtung
.Langfristige Schwarzarbeit bedeutet für beide Parteien ein Riskio.
Die Reinigsungskraft ist beispielsweise nicht versichert. Kommt es zu einem Unfall, bei dem die Reinigungskraft oder Dritte zu Schaden kommen, kann es teuer werden.
Das Ganze kann gerade für Leute ohne Erfahrung als Arbeitgeber erschlagend wirken. Im Zweifelsfall die Servicehotline der Minijob-Zentrale bemühen, Die Wartezeiten sind moderat und die Mitarbeiter hilfreich.
tags: gewerbe - gewerblich - putzfrau - reinigungskraft - Airbnb - Booking.com - minijob - sv.net