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  • 25 August 2017

    Gewerbliche Reinigungskraft anmelden

    by kerner1000

    Du vermietest eine Wohnung über Airbnb, Booking.com, oder ähnliche Portale?

    Du möchtest nicht selbst putzen, sondern eine Reinigungskraft dafür bezahlen?

    Du möchtest die Reinigungskraft nicht schwarz beschäftigen, sondern melden?


    Im Gegensatz zu einer Reinigungskraft im eigenen Haushalt handelt es sich in diesem Fall um einen gewerblichen Minijob. Das macht das Melden leider etwas umfangreicher. Hier eine kleine Checkliste, was konkret gemacht werden muss:

    1. Es muss eine Betriebsnummer beantragt werden.

    2. Die Checkliste - Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte muss von der Reinigungskraft ausgefüllt werden.

    3. Es wird ein Arbeitsvertrag benötigt. hier git es ein Muster dazu (Muster - Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte).

    4. Die Daten werden schließlich über das Online-Portal sv.net übermittelt. Hier muss man sich einmalig registrieren. Bei Firmenname einfach den Namen eintragen, beispielsweise Max Mustermann. Dann müssen zwei Formulare ausgefüllt und abgesendet werden:

      1. SV-Meldung (Allgemein, Knappschaft, See) (Formulare > SV-Meldung > Anmeldung > 10 Beginn der Beschäftigung):
        1. Einzugstelle/Krankenkasse: Hier muss die Betriebsnummer der Knappschaft allg. und Minijob-Zentrale 98000006 eingetragen werden.
        2. SV-Daten:
          1. Personengruppe: Hier wird 109 ausgewählt.
        3. Meldedaten:
          1. Tätigkeitsschlüssel: Hier wird 54101 eingetragen.
          2. Bei Vertragsform: wählt man die 2.
        4. bei Beitragsgruppen kann üblicherweise folgendes eingetragen werden: KV: 1, RV: 5, AV: 0, PV: 0.
      2. Beitragsnachweis (Formulare > Beitragsnachweis > Beitragsnachweis geringfügig Beschäftigte):
        1. Meldedaten: Wird jeden Monat der gleiche Betrag überwiesen, kann man ein Häckchen setzten bei Dauerbeitragsnachweis. Ansonsten muss dieses Formular jeden Monat ausgefüllt werden. Auch wenn Dauerbeitragsnachweis gesetzt ist, muss bei Beginn und Ende ein Datum eingetragen werden. Beispielsweise 01.08.2017 und 31.08.2017.
        2. Die Beitragstabelle muss man nicht selbst berechnen. Über den Online-Rechner können die entsprechenden Beträge ermittelt werden. Dann einfach per copy&paste in die Tabelle übernehmen.
        3. abzüglich Erstattung U1 / U2 kann leer gelassen werden.
    5. Es wird eine Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft benötigt. Diese kann online beantragt werden.

      1. Die Rechsform des Unternehmens ist typischerweise Einzelunternehmen. Das trifft dann zu, wenn beim Gewerbeamt kein Gewerbe oder eine GbR eingetragen wurde (siehe dazu auch hier).
      2. Seit wann besteht Ihr Unternehmen? Falls ein Gewerbe o.Ä. angemeldet wurde (siehe oben) gilt dieses Datum, ansonsten das Datum des Beschäftigungsbeginns (Seid wann beschäftigen Sie Arbeitnehmer?).
      3. Art und Gegenstand des Unternehmens ist Vermietung und Verpachtung.

    Warum ist das wichtig?

    Langfristige Schwarzarbeit bedeutet für beide Parteien ein Riskio.

    Die Reinigsungskraft ist beispielsweise nicht versichert. Kommt es zu einem Unfall, bei dem die Reinigungskraft oder Dritte zu Schaden kommen, kann es teuer werden.


    Das Ganze kann gerade für Leute ohne Erfahrung als Arbeitgeber erschlagend wirken. Im Zweifelsfall die Servicehotline der Minijob-Zentrale bemühen, Die Wartezeiten sind moderat und die Mitarbeiter hilfreich.

    tags: gewerbe - gewerblich - putzfrau - reinigungskraft - Airbnb - Booking.com - minijob - sv.net